top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Alltagsheroes UG (haftungsbeschränkt)

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Alltagsheroes UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Alltagsheroes“ oder „wir“) und ihren Kundinnen. Sie umfassen insbesondere Verträge über (a) die Erbringung von Leistungen der Alltagshilfe und haushaltsnaher Dienstleistungen (insbesondere Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI) sowie (b) die Teilnahme an dem Online-Lehrgang „Alltagsbegleiter/in“ gemäß § 8 AnFöVO. Die AGB gelten für Verbraucherinnen im Sinne des BGB, einschließlich privat Pflegebedürftiger, deren Angehöriger oder Bevollmächtigter (z. B. gesetzliche Betreuer), sowie – soweit einschlägig – für Pflegekassen als Kostenträger. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kund*innen finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Vertragsschluss

2.1. Alltagshilfe und haushaltsnahe Dienstleistungen: Der Vertrag über die von Alltagsheroes angebotenen Dienstleistungen kommt entweder durch Ausfüllen und Übermitteln des Online-Formulars auf unserer Website oder durch schriftliche Vereinbarung (einschließlich E-Mail) zustande. Ihre Anfrage bzw. Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald wir das Angebot durch eine Auftragsbestätigung (per E-Mail oder schriftlich) annehmen oder – im Falle kurzfristiger Anfragen – mit der Leistungserbringung beginnen. Die Leistungs- und Preisbeschreibung im Angebot oder im Online-Formular wird Vertragsbestandteil. Alltagsheroes ist berechtigt, Anfragen oder Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, etwa wenn die Kapazitäten erschöpft sind oder der Leistungswunsch außerhalb unseres Angebots liegt.

 

2.2. Online-Lehrgang: Die Anmeldung zum Online-Lehrgang „Alltagsbegleiter/in gemäß § 8 AnFöVO“ erfolgt in der Regel online über unsere Website oder in Textform (E-Mail). Mit der Anmeldung bieten Sie den Abschluss eines Vertrags über die Kursteilnahme verbindlich an. Wir bestätigen den Eingang der Anmeldung kurzfristig per E-Mail. Der Vertrag über die Lehrgangsteilnahme kommt entweder durch unsere ausdrückliche Anmeldebestätigung per E-Mail oder durch Freischaltung des Zugangs zu den Online-Kursmaterialien zustande. Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige Personen (Mindestalter 18 Jahre). Alltagsheroes behält sich vor, Anmeldungen im Einzelfall abzulehnen (etwa bei Nichterfüllung der Voraussetzungen oder Erreichen der Teilnehmerhöchstzahl).

 

2.3. Schriftform und Vertragssprache: Sämtliche Vertragsschlüsse und Kündigungen (siehe Punkt 7) sollen in Textform (z. B. E-Mail) oder Schriftform erfolgen, um Beweissicherheit zu gewährleisten. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

3. Leistungen und Leistungsumfang

Alltagsheroes erbringt Dienstleistungen der Alltagshilfe und haushaltsnahen Unterstützung, die darauf abzielen, pflegebedürftige oder hilfsbedürftige Personen im Alltag zu entlasten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zuhause zu ermöglichen. Die konkreten Leistungen werden individuell mit dem/der Kundin vereinbart. Zum Leistungsangebot von Alltagsheroes gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Haushaltsreinigung: Allgemeine Reinigungsarbeiten im Haushalt (Staubsaugen, Wischen, Mülleimer leeren etc.).

  • Wäschepflege: Waschen, Trocknen, Bügeln und Verräumen von Kleidung und Haushaltswäsche.

  • Kochen und Mahlzeitenzubereitung: Unterstützung bei der Zubereitung von Speisen und Getränken nach den Wünschen der Kund*innen.

  • Einkauf und Besorgungen: Einkaufen von Lebensmitteln und Bedarfsgütern, Botengänge sowie Begleitung der zu betreuenden Person zum Einkaufen.

  • Organisation und Verwaltung: Hilfe bei der Terminorganisation (z. B. Arzttermine), bei der Bearbeitung von Post und einfachen Verwaltungsaufgaben im Haushalt.

  • Begleitdienste: Begleitung zu Arztbesuchen, Therapieterminen, Behörden und ähnlichen Terminen; Hinweis: Es handelt sich nicht um einen Krankentransport oder gewerblichen Fahrdienst – falls ein Transport im medizinischen Sinne erforderlich ist, muss dieser durch einen entsprechenden Dienst (z. B. Taxi, Krankentransport) erfolgen. Unsere Begleitung beschränkt sich auf die unterstützende Präsenz und Hilfe vor Ort.

  • Gesellschaft und Aktivierung: Soziale Betreuung, wie Vorlesen, gemeinsame Spaziergänge, Unterhaltungsgespräche, Spielen, Beschäftigungsangebote zur kognitiven und körperlichen Aktivierung entsprechend den Möglichkeiten der betreuten Person.

  • Technik-Unterstützung: Hilfestellung bei der Bedienung von Alltagstechnik wie Handy, Computer, Fernseher oder anderen Geräten sowie Einrichten einfacher technischer Funktionen nach Bedarf der Kund*innen.

  • Ausflüge und Freizeitaktivitäten: Planung und Organisation von Ausflügen, Tagesfahrten oder Reisen in Abstimmung mit den Kundinnen. Die Betreuungsperson von Alltagsheroes begleitet dendie Kundin auf solchen Ausflügen. Wichtig: Etwaige Eintrittsgelder, Fahrtkosten (z. B. Tickets für öffentliche Verkehrsmittel) oder sonstige Auslagen, die im Rahmen von Ausflügen oder Veranstaltungen anfallen, sind vomvon der Kund*in zu tragen und werden nicht durch den Stundensatz abgedeckt. Sofern auch für die begleitende Alltagsheroes-Kraft Kosten (Eintritt, Ticket etc.) anfallen, sind diese ebenfalls vom Kunden zu übernehmen.

  • Haustierhilfe: Unterstützung bei der Versorgung von Haustieren im Haushalt der zu betreuenden Person, z. B. Füttern, Spazierenführen von Haustieren, Katzenkistensäuberung – soweit dies im normalen Rahmen der Haushaltshilfe möglich ist. Tierpflegeleistungen, die darüber hinausgehen (etwa medizinische Versorgung des Tieres), schulden wir nicht.

  • Beratungsleistungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Durchführung der erforderlichen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger (§ 37 Abs. 3 SGB XI) durch eine hierfür qualifizierte Fachkraft (Pflegefachkraft) von Alltagsheroes. Diese Beratungen dienen der Sicherung der häuslichen Pflegequalität und werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet (siehe Punkt 4).

  • Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten: Auf Wunsch unterstützen wir bei der Vermittlung geeigneter externer Angebote, z. B. ambulante Pflegedienste für pflegerische Leistungen, Lieferanten für Pflegehilfsmittel oder einen Hausnotrufdienst. Alltagsheroes tritt in diesen Fällen nur als Hinweisgeber bzw. Vermittler auf. Ein Vertrag über solche Fremdleistungen kommt direkt zwischen dem/der Kundin und dem jeweiligen Drittanbieter zustande; Alltagsheroes übernimmt für Leistungen Dritter keine Haftung oder Gewährleistung.

 

Leistungsausschlüsse: Alltagsheroes erbringt keine medizinischen oder pflegerischen Behandlungstätigkeiten. Insbesondere umfasst der Leistungsumfang keine Grundpflege oder Behandlungspflege im pflegerischen Sinne (z. B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Lagerungen, Wundversorgung, Medikamentengabe etc.). Alltagsheroes ist kein Pflegedienst im Sinne der Sozialgesetzgebung und ersetzt keinen ambulanten Pflegedienst. Sollten solche pflegerisch-medizinischen Leistungen erforderlich werden, ist der/die Kundin verpflichtet, einen ambulanten Pflegedienst hinzuzuziehen; wir sind bei Bedarf gerne behilflich, einen Kontakt herzustellen, übernehmen jedoch selbst keine Haftung für die Durchführung dieser Leistungen durch Dritte. Ebenso wenig erbringt Alltagsheroes krankentransportähnliche Leistungen oder handwerkliche Tätigkeiten, Gartenarbeit, umfangreiche Fenster-/Grundreinigungen oder sonstige Spezialdienste, die über die üblichen leichten Haushaltstätigkeiten hinausgehen, es sei denn, dies wird im Einzelfall ausdrücklich vertraglich vereinbart.

Durchführung durch eigene Mitarbeitende: Alltagsheroes erbringt alle Leistungen mit eigenem Personal. Die von uns eingesetzten Alltagshelferinnen sind fachlich geeignet, zuverlässig und bei uns angestellt; der Einsatz von Subunternehmern findet nicht statt. Unsere Mitarbeitenden sind verpflichtet, die vereinbarten Leistungen sorgfältig, fachgerecht und vertrauenswürdig auszuführen. Sie wahren Vertraulichkeit über alle privaten Angelegenheiten, die ihnen im Zuge der Tätigkeit bekannt werden (siehe auch Datenschutz, Punkt 9), und behandeln das Eigentum der Kundinnen schonend und respektvoll. Soweit für die Ausführung der Aufgaben erforderlich, können unsere Mitarbeitenden Weisungen im Einvernehmen mit den Kund*innen entgegennehmen; im Übrigen bleibt die Art der Aufgabenerledigung uns überlassen, soweit der vertraglich vereinbarte Erfolg gewährleistet ist.

Die konkreten Einzelheiten (Art der gewünschten Hilfe, Einsatzzeiten, Häufigkeit der Einsätze etc.) werden im individuellen Vertrag oder in der Einsatzplanung festgehalten. Änderungen des Leistungsumfangs oder zusätzlicher Bedarf können jederzeit abgesprochen werden; eine Anpassung des Vertrags bedarf der Bestätigung durch Alltagsheroes (in Textform genügt).

 

4. Preise, Abrechnung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Stundensätze und Pauschalen (Alltagshilfe): Die Leistungen der Alltagshilfe und haushaltsnahen Dienste werden auf Stundenbasis abgerechnet. Der Stundensatz beträgt 38 € pro angefangener Zeitstunde. Die Abrechnung erfolgt in der Regel minutengenau bzw. anteilig pro begonnener Viertelstunde, mindestens jedoch entsprechend der vereinbarten Mindestdauer von 90 Minuten pro Einsatz (siehe Punkt 5). Zusätzlich wird pro Einsatztermin eine Anfahrtspauschale von 5 € berechnet (unabhängig von der tatsächlichen Entfernung innerhalb unseres üblichen Einsatzgebiets). Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sollte Alltagsheroes in bestimmten Fällen nach § 4 Nr. 16 UStG oder anderen Vorschriften von der Umsatzsteuer befreit sein (z. B. anerkannte Angebote im Sinne § 45a SGB XI), wird dies auf der Rechnung kenntlich gemacht.

 

4.2. Abrechnung mit Pflegekasse (Entlastungsbetrag und Beratung): Für Kund*innen, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben (insbesondere den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI), bietet Alltagsheroes die Möglichkeit der direkten Abrechnung mit der zuständigen Pflegekasse an. Alltagsheroes ist ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI und verfügt über die entsprechende Institutionskennzahl (IK 462539527) zur Abrechnung mit den Pflegekassen.

Voraussetzung für die Direktabrechnung ist, dass der/die Pflegebedürftige bzw. deren Vertreterin eine Abtretungserklärung unterzeichnet, mit der der Anspruch auf Erstattung der Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) bzw. die Vergütung des Beratungsbesuchs (§ 37 Abs. 3 SGB XI) in Höhe der entstandenen Kosten an Alltagsheroes abgetreten wird. Alltagsheroes rechnet die erbrachten Leistungen dann direkt mit der Pflegekasse ab, bis zur Höhe des jeweils verfügbaren Anspruchs (aktuell i. d. R. 125 € monatlich für den Entlastungsbetrag, ggf. zusätzlich Beträge aus noch nicht verbrauchten Budgets nach § 39 SGB XI, soweit anwendbar, sowie die Beratungseinsätze, die gesondert erstattungsfähig sind). Wichtig: Die Kundinnen sind verpflichtet, für ausreichende Leistungsansprüche Sorge zu tragen und ihr Budget im Blick zu behalten. Sofern die jährlichen oder monatlichen Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung ausgeschöpft oder reduziert sind, oder die Pflegekasse die Kostenübernahme aus anderen Gründen ablehnt, informiert Alltagsheroes die Kundinnen umgehend. Nicht von der Kasse gedeckte Leistungsentgelte werden den Kund*innen dann privat in Rechnung gestellt.

 

4.3. Private Abrechnung: Wird keine Direktabrechnung mit einer Pflegekasse durchgeführt (z. B. weil der/die Kundin keinen Anspruch hat oder dies nicht wünscht), erfolgt die Abrechnung privat gegenüber den Kund*innen. Alltagsheroes stellt in der Regel monatlich eine Rechnung über die im abgelaufenen Monat erbrachten Leistungen (Stunden und Pauschalen) aus. Alternativ kann bei einmaligen oder unregelmäßigen Einsätzen sofort nach Leistung ein Einzelbeleg erstellt werden. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto von Alltagsheroes, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsart (z. B. Lastschrift oder Barzahlung) vereinbart wird.

 

4.4. Zahlungsbedingungen und Verzug: Für rechtzeitige Zahlungen ist der Tag des Geldeingangs auf unserem Konto maßgeblich. Bei Überschreiten des Zahlungsziels geraten Kundinnen ohne weitere Mahnung in Verzug. Alltagsheroes ist berechtigt, im Verzugsfall Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (bei Verbraucherinnen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB). Mahnkosten können pauschal mit 5 € pro Mahnung berechnet werden, es sei denn, es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des/der Kundin wesentlich mindern (z. B. wiederholte Zahlungsverzögerungen), sind wir berechtigt, weitere Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Außerdem sind wir in solchen Fällen berechtigt, bei fortbestehendem Zahlungsverzug das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen (wichtiger Grund).

 

4.5. Keine Aufrechnung oder Abtretung durch Kund*innen: Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist für Kundinnen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Abtretung von Ansprüchen der Kundinnen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

 

4.6. Preise und Zahlung für den Online-Lehrgang: Die Teilnahmegebühr für den Online-Lehrgang „Alltagsbegleiter/in nach § 8 AnFöVO“ beträgt pauschal 299,99 € (inkl. eventuell anfallender gesetzlicher MwSt.). Dieser Betrag umfasst die Kursdurchführung, den Zugang zu den Online-Lernmaterialien und ggf. ein Teilnahmezertifikat nach erfolgreichem Abschluss. Nach Vertragsabschluss (siehe 2.2) erhalten die Teilnehmerinnen eine Rechnung über die Kursgebühr. Die Zahlung ist – sofern nichts anderes vereinbart – im Voraus fällig, spätestens bis zum angegebenen Zahlungstermin (in der Regel vor Kursbeginn). Erst nach vollständigem Zahlungseingang besteht Anspruch auf Teilnahme bzw. Freischaltung der Kursinhalte. Kommt der/die Teilnehmer*in mit der Zahlung in Verzug, gelten die oben genannten Verzugsregelungen entsprechend; Alltagsheroes ist zudem berechtigt, den Zugang zum Kurs bis zum Zahlungseingang zu sperren.

 

5. Durchführung und Absage von Einsätzen (Alltagshilfe)

5.1. Terminplanung: Die vereinbarten Einsatzzeiten und Termine für die Alltagshilfe werden im Voraus zwischen den Kund*innen und Alltagsheroes (bzw. der eingesetzten Betreuungskraft) abgestimmt. Wir bemühen uns, regelmäßige Wunschtermine zu berücksichtigen und einen festen Turnus (z. B. wöchentliche Einsätze an bestimmten Wochentagen) einzuhalten. Mindestdauer: Aus Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgründen beträgt die Mindest-Einsatzdauer 90 Minuten pro Termin. Kürzere Einsätze sind nicht buchbar bzw. werden stets mit 1,5 Stunden berechnet. Findet an einem Tag mehr als ein Einsatz statt (z. B. vormittags und nachmittags), so gilt die Mindestdauer für jeden Einsatz separat. Eine Verlängerung über die geplante Zeit hinaus ist in Absprache mit unseren Mitarbeitenden möglich, sofern deren Anschlussdisposition dies zulässt; die zusätzlich geleistete Zeit wird ebenfalls nach dem Stundensatz abgerechnet.

 

5.2. Durchführung der Leistungen vor Ort: Die Kundinnen sorgen dafür, dass unsere Mitarbeitenden zum vereinbarten Termin Zugang zur Wohnung/Haus haben. Erforderliche Schlüssel können unseren Mitarbeitenden vorübergehend oder dauerhaft zur Verfügung gestellt werden; überlassene Schlüssel werden von Alltagsheroes sorgfältig verwahrt und ausschließlich für die Zwecke der vereinbarten Einsätze genutzt. Unsere Mitarbeitenden behandeln das Eigentum der Kundinnen mit Sorgfalt. Besondere Empfindlichkeiten oder Risiken (z. B. zerbrechliche Gegenstände, besondere Pflegeanweisungen für Möbel/Oberflächen, Alarmanlagen) sind den Mitarbeitenden oder Alltagsheroes vorab mitzuteilen. Soweit für die Haushaltsführung nötig, stellt der/die Kundin die üblichen Reinigungsgeräte und -mittel, Verbrauchsmaterialien (Müllbeutel, Putzmittel, Staubsauger, Wischmopp etc.) sowie die benötigten Betriebsmittel (Strom, Wasser) bereit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unsere Mitarbeitenden sind nicht befugt, starke chemische Reinigungsmittel oder gefährliche Substanzen ohne Zustimmung einzusetzen; im Zweifel wählen sie schonende Methoden.

 

5.3. Verhinderung der Betreuungsperson (Absage durch Alltagsheroes): Sollte Alltagsheroes einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund nicht einhalten können (z. B. Krankheit der zuständigen Betreuungskraft, höhere Gewalt, unvorhergesehene Ereignisse), werden wir die Kundinnen so früh wie möglich informieren. Wir bemühen uns, einen Ersatztermin anzubieten oder – wenn verfügbar – eine Vertretungskraft zum gleichen Termin bereitzustellen. Gelingt dies nicht, und kann der Termin nicht nachgeholt werden, entstehen den Kundinnen natürlich keine Kosten für den ausgefallenen Termin. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Kund*innen wegen Ausfalls sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Alltagsheroes vorliegt, ausgeschlossen.

 

5.4. Absage durch Kund*innen, Ausfallpauschale: Kundinnen können vereinbarte Termine selbstverständlich absagen oder verschieben, wir bitten jedoch um rechtzeitige Mitteilung, sobald Sie von einer Verhinderung wissen. Bei Absagen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen Ihnen keine Kosten; bereits vorbereitete Leistungen werden wir nach Möglichkeit anderweitig einplanen. Erfolgt die Absage jedoch kurzfristiger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder gar nicht, oder ist der/die Kundin zum vereinbarten Termin ohne Absage nicht anwesend bzw. gewährleistet keinen Zugang, ist Alltagsheroes berechtigt, ein Ausfallhonorar zu berechnen. Dieses Ausfallhonorar beträgt 38 € pro geplanter Einsatzstunde. Maßgeblich ist die für den Termin vorgesehene Dauer (mindestens jedoch die vereinbarte Mindesteinsatzzeit von 90 Minuten). Beispiel: Bei einem geplanten 2-Stunden-Einsatz, der kurzfristig abgesagt wird, können 2 Stunden × 38 € = 76 € in Rechnung gestellt werden. Sollte der Termin länger geplant gewesen sein, wird entsprechend mehr berechnet. Wenn der tatsächliche Schaden (z. B. entgangener Lohnaufwand) geringer ist, kann Alltagsheroes nach eigenem Ermessen auch einen geringeren Betrag ansetzen. Kein Ausfallhonorar wird erhoben, wenn der/die Kund*in nachweislich unverschuldet an der Einhaltung des Termins gehindert war (z. B. plötzliche schwere Erkrankung, Unfall oder Notfall) und uns dies unverzüglich mitgeteilt wird; in solchen Fällen finden wir nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung.

 

5.5. Verhalten und Pflichten während des Einsatzes: Die Kundinnen und die Betreuungskräfte von Alltagsheroes sind einander mit Respekt und Rücksichtnahme verpflichtet. Unsere Mitarbeitenden sind angehalten, nur die vereinbarten Tätigkeiten vorzunehmen und keine ungesetzlichen oder unangemessenen Handlungen durchzuführen. Sie dürfen keine Gegenstände ohne Erlaubnis an sich nehmen und erhalten keine Vollmachten für finanziellen Angelegenheiten. Die Kundinnen verpflichten sich, eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten (keine Gefahrenquellen in der Wohnung, Sicherung von Haustieren bei Bedarf etc.). Sollte eine Situation eintreten, die die Gesundheit oder Sicherheit unseres Personals gefährdet (z. B. aggressive Verhaltensweisen, unzumutbare hygienische Zustände), ist Alltagsheroes berechtigt, den Einsatz abzubrechen; der vereinbarte Zeitaufwand wird in diesem Fall dennoch in Rechnung gestellt, sofern der Abbruch in der Sphäre des/der Kundin begründet ist.

 

6. Lehrgangsteilnahme (Online-Kurs „Alltagsbegleiter/in“)

6.1. Kursinhalt und Ablauf: Der Online-Lehrgang „Alltagsbegleiter/in gemäß § 8 AnFöVO“ ist eine Basisqualifizierung im Umfang von insgesamt 40 Unterrichtsstunden, die vollständig im Online-Format durchgeführt wird. Der Kurs bereitet die Teilnehmerinnen fachlich darauf vor, hilfsbedürftige Menschen im Alltag zu begleiten und Angebote nach § 45a SGB XI durchzuführen. Die Inhalte richten sich nach den Vorgaben der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW) und umfassen u. a. Kenntnisse in den Bereichen Kommunikation mit Seniorinnen, Grundlagen der hauswirtschaftlichen Versorgung, Umgang mit Demenz und anderen Krankheitsbildern, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Recht und Ethik in der Alltagsbegleitung etc. (Details können dem Kursprogramm entnommen werden). Der Lehrgang wird in deutscher Sprache abgehalten.

Der Kurs findet ausschließlich online statt, entweder in Form von Live-Videokonferenzen zu festen Terminen oder als modularer E-Learning-Kurs mit flexibel abrufbaren Inhalten (die genaue Durchführungsform und der Zeitplan werden den Teilnehmerinnen vor Kursbeginn mitgeteilt). Die Teilnehmerinnen benötigen für die Kursteilnahme eine geeignete technische Ausstattung, nämlich mindestens ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop oder Tablet) mit stabiler Internetverbindung, Audiofunktion (Lautsprecher oder Kopfhörer) und Möglichkeit zur aktiven Teilnahme (Mikrofon, bei Live-Seminaren ggf. Webcam). Für technische Probleme auf Seiten der Teilnehmerinnen (z. B. fehlende Systemvoraussetzungen, Internetstörungen beim/bei der Teilnehmer*in) kann Alltagsheroes keine Haftung übernehmen; die Kursgebühr ist gleichwohl geschuldet.

 

6.2. Zugangsdaten und Nutzung: Etwaige Zugangsdaten zur Online-Lernplattform oder zu Videokonferenzräumen werden den Teilnehmerinnen rechtzeitig vor Kursbeginn übermittelt (in der Regel per E-Mail). Diese Zugangsdaten sind personalisiert und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Teilnehmerinnen dürfen die bereitgestellten Kursmaterialien (Videos, Texte, Präsentationen etc.) zum eigenen Studium verwenden, jedoch nicht außerhalb des Kurses veröffentlichen, vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen. Alltagsheroes behält an eigenen Kursunterlagen und Präsentationen alle Urheberrechte; Aufzeichnungen der Live-Sitzungen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung von Alltagsheroes und aller beteiligten Personen zulässig.

 

6.3. Pflichten der Teilnehmer*innen: Die Teilnehmerinnen verpflichten sich, die Kursregeln einzuhalten und konstruktiv am Lehrgang mitzuwirken. Insbesondere sollen etwaige Leistungstests, Aufgaben oder Abschlussprüfungen eigenständig erbracht werden. Ein fairer und respektvoller Umgangston gegenüber Dozenten und anderen Teilnehmenden ist einzuhalten. Alltagsheroes behält sich vor, Teilnehmerinnen, die den Ablauf des Kurses erheblich stören, gegen die Kursregeln verstoßen oder durch diskriminierendes oder unangemessenes Verhalten auffallen, vom weiteren Kurs auszuschließen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr, sofern der Ausschluss aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen erfolgte.

 

6.4. Zertifikat: Nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs (dies setzt in der Regel die vollständige Teilnahme an allen Modulen sowie das Bestehen einer abschließenden Kenntnisüberprüfung voraus) erhalten die Teilnehmerinnen ein Zertifikat von Alltagsheroes, das die Basisqualifikation als Alltagsbegleiter/in nach § 8 AnFöVO NRW bescheinigt. Dieses Zertifikat dient als Nachweis der erworbenen Qualifikation und wird allgemein von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI in Nordrhein-Westfalen vorausgesetzt. Alltagsheroes weist jedoch darauf hin, dass die formale Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag ggf. von weiteren Voraussetzungen abhängig ist (etwa Registrierung bei der zuständigen Behörde); der absolvierte Kurs stellt insoweit die erforderliche Schulung bereit, garantiert aber nicht die Anerkennung einer eigenen Unternehmung. Sollte eine Teilnehmer*in die Abschlussanforderungen des Kurses nicht erfüllen, besteht kein Anspruch auf Erteilung eines Zertifikats. In diesem Fall kann nach Absprache eventuell ein Wiederholungsmodul oder eine Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt angeboten werden (ggf. kostenpflichtig).

 

6.5. Rücktrittsrecht des Teilnehmers (Stornierung): Die Teilnehmerinnen können ihre Anmeldung zum Online-Lehrgang über die gesetzlichen Widerrufsrechte hinaus (siehe Punkt 10) bis 7 Kalendertage vor dem offiziell angekündigten Kursbeginn stornieren. Die Stornierung muss in Textform (z. B. E-Mail) gegenüber Alltagsheroes erklärt werden. Bei rechtzeitiger Stornierung (mindestens 7 Tage vor Kursstart) erstatten wir eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig zurück; oder, falls noch nicht gezahlt, entfällt die Zahlungspflicht. Erfolgt die Stornierung nach dieser Frist, aber noch vor Beginn des Kurses, erheben wir eine Stornopauschale von 50 € (diese wird von einer Rückerstattung einbehalten bzw. ist zu zahlen), sofern nicht im Einzelfall eine Ersatzteilnehmerin gestellt wird. Nach Kursbeginn ist eine ordentliche Kündigung oder Stornierung der Kursbuchung ausgeschlossen; die volle Kursgebühr ist in jedem Fall zu entrichten. Das Recht der Teilnehmerinnen, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (bzw. sich bei einem Dauerschuldverhältnis abzumelden), bleibt unberührt, ebenso etwaige Ansprüche auf Teilrückzahlung, falls Alltagsheroes seinerseits vertragliche Pflichten verletzt (z. B. Kursausfall ohne Ersatzangebot).

 

6.6. Absage oder Änderung des Kurses durch Alltagsheroes: Alltagsheroes behält sich vor, bei Unterschreiten einer Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Dozenten oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, technische Störungen) den geplanten Kurs abzusagen oder zu verschieben. In einem solchen Fall werden wir die angemeldeten Teilnehmerinnen unverzüglich informieren. Bei vollständiger Absage des Kurses erhalten Teilnehmerinnen bereits gezahlte Gebühren vollständig zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Bei Terminverschiebungen oder Umstellungen (z. B. anderer Starttermin) haben die Teilnehmer*innen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ihnen die Änderungen unzumutbar sind; im Rücktrittsfall erstatten wir ebenfalls gezahlte Entgelte. Wird der Kurs zwar durchgeführt, aber einzelne Module müssen kurzfristig zeitlich verlegt werden (z. B. wegen Dozentenerkrankung), bemühen wir uns um schnellstmögliche Ersatztermine; ein Anspruch auf Schadensersatz wegen solcher zumutbaren Verlegungen besteht nicht.

 

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1. Dauer der Verträge (Alltagshilfe): Verträge über laufende Alltagshilfedienstleistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, d.h. sie enden nicht automatisch, solange sie nicht gekündigt werden. Beide Vertragsparteien können den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief oder E-Mail ausreichend). Es empfiehlt sich im Interesse beider Seiten, bei einer Kündigung den gewünschten letzten Leistungstermin abzustimmen. Eine kürzere Kündigungsfrist kann individuell vereinbart werden, wenn die Umstände dies erfordern (z. B. bei nur vorübergehend geplanter Betreuung). Gesetzliche Regelungen, nach denen bestimmte Betreuungsverträge bei Eintritt bestimmter Bedingungen enden, bleiben unberührt (z. B. ein befristeter Vertrag für eine Urlaubsvertretung endet automatisch zum vereinbarten Datum).

 

7.2. Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Alltagsheroes insbesondere vor, wenn der/die Kundin wesentliche Vertragspflichten verletzt – etwa trotz Mahnung dauerhaft fällige Zahlungen nicht leistet, die Zusammenarbeit durch täuschendes Verhalten oder zumutbarem Maß überschreitende Umstände unmöglich macht (siehe z. B. Punkt 5.5), oder wenn die betreute Person eine Pflegestufe erreicht bzw. einen Zustand, der eine Versorgung durch Alltagsheroes im Rahmen der Alltagsbegleitung fachlich nicht mehr zulässt (z. B. Vollversorgung im Pflegeheim, Bedarf intensivpflegerischer Betreuung, den wir nicht leisten können). Für dendie Kundin kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann bestehen, wenn Alltagsheroes wiederholt und erheblich vertragliche Leistungen nicht erbringt oder ein unzumutbares Verhalten einer Betreuungskraft trotz Abmahnung fortgesetzt wird. Im Zweifel ist vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine schriftliche Abmahnung zu empfehlen.

 

7.3. Folgen der Kündigung (Alltagshilfe): Bei Kündigung des Vertrags werden noch offene Leistungen bis zum Wirksamwerden der Kündigung regulär erbracht, sofern derdie Kundin nicht ausdrücklich auf weitere Leistung verzichtet. Bereits vereinbarte Einsätze innerhalb der Kündigungsfrist sollen nach Möglichkeit noch durchgeführt werden. Der Vertrag endet mit Ablauf der Kündigungsfrist; eine schriftliche Bestätigung des Endes kann von Alltagsheroes ausgestellt werden. Nach Vertragsende händigt Alltagsheroes demder Kundin etwaig überlassene Schlüssel unverzüglich aus und stellt eine Abschlussrechnung über alle bis Vertragsende erbrachten Leistungen aus. Bereits im Voraus bezahlte Leistungen, die über das Vertragsende hinausgehen, werden erstattet.

 

7.4. Vertragsende beim Tod der betreuten Person: Verstirbt die betreute Person (Kundin), endet der Vertrag nicht automatisch, doch geht er im Wege der Rechtsnachfolge auf die Erbengemeinschaft über. Allerdings gilt: Handelt es sich bei den vertraglichen Leistungen ausschließlich um persönlich auf die verstorbene Person abstellende Dienste, die nach dem Tod nicht mehr erbracht werden können, so wird der Vertrag gegenstandslos und kann von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen bis zum Todestag sind von der Erbengemeinschaft bzw. der zahlungspflichtigen Stelle (z. B. Pflegekasse) noch zu vergüten. Etwaig im Voraus entrichtete Entgelte für Zeiträume nach dem Todesfall werden erstattet. Wir empfehlen den Angehörigen oder Betreuerinnen, uns im Todesfall umgehend zu informieren und schriftlich die Vertragsbeendigung zu erklären, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

7.5. Kursverträge: Der Vertrag über die Teilnahme an einem bestimmten Online-Lehrgang endet automatisch mit dessen Abschluss (bzw. mit Beendigung der Kurslaufzeit). Einer Kündigung bedarf es hier nicht. Eine ordentliche Kündigung des Kursvertrags vor Ende des Lehrgangs ist nicht vorgesehen (siehe aber Rücktrittsmöglichkeit in Punkt 6.5 sowie Widerrufsrecht in Punkt 10). Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund steht beiden Seiten auch beim Kursvertrag zu; im Falle einer solchen Kündigung durch Alltagsheroes (z. B. wegen groben Fehlverhaltens eines Teilnehmers, siehe 6.3) besteht jedoch kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren, soweit Alltagsheroes zur Kündigung berechtigt war.

 

8. Haftung

8.1. Haftung für Dienstleistungen: Alltagsheroes haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung von vertraglichen Pflichten beruhen. Unsere Haftung ist dabei wie folgt begrenzt: Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Alltagsheroes oder eines Erfüllungsgehilfen von Alltagsheroes beruhen. Ebenso haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachten Schäden.

 

Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haften wir – außer in den vorgenannten Fällen (Personenschäden) – nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund*innen regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – unabhängig von deren Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8.2. Haftungsausschlüsse: Alltagsheroes übernimmt keine Haftung für nicht vorhersehbare, atypische Schäden oder solche, die in den Verantwortungsbereich der Kundinnen fallen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Kundin wichtige Informationen über Besonderheiten im Haushalt, gesundheitliche Risiken oder den Zustand der zu betreuenden Person verschweigt oder nicht rechtzeitig mitteilt. Ebenfalls nicht in unserer Haftung liegen Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen), die die Leistungserbringung verhindern oder erschweren – siehe dazu auch Punkt 5.3 zur Terminabsage bei unvorhergesehenen Ereignissen. Wir haften nicht für Vermögensschäden der betreuten Person, soweit wir nicht gegen eine Vertragspflicht verstoßen haben (z. B. keine Haftung für finanzielle Entscheidungen der Kund*in, auch wenn diese durch unsere Mitarbeitenden begleitet wurde).

Sofern Alltagsheroes unentgeltliche Gefälligkeitsleistungen erbringt (z. B. spontane kleine Handreichungen, Ratschläge, Auskünfte), geschieht dies ohne Rechtsbindungswillen und eine Haftung ist insoweit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für die Inhalte externer Dienste oder die Güte von vermittelten Fremdleistungen (z. B. Leistungen eines empfohlenen Pflegedienstes oder Handwerkers) übernehmen wir keine Haftung – etwaige Ansprüche sind vom/von der Kundin direkt gegenüber dem Drittanbieter geltend zu machen.

 

8.3. Versicherungsschutz: Alltagsheroes unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden abdeckt, die unseren Mitarbeitenden während der Ausübung ihrer Tätigkeit unterlaufen. Dieser Versicherungsschutz besteht im Interesse sowohl der Kundinnen als auch der Firma. Die Existenz der Versicherung führt jedoch nicht dazu, dass Alltagsheroes über die vorstehenden Haftungsgrenzen hinaus für einen Schaden aufkommt; vielmehr gelten die vereinbarten Haftungsbeschränkungen unabhängig vom Versicherungsschutz. Die Kundinnen werden darauf hingewiesen, dass sie selbst für eine ausreichende Absicherung typischer Risiken sorgen sollten (z. B. eine Privathaftpflichtversicherung für eigene Schäden, ggf. eine Hausratversicherung, und – im Fall von Pflegebedürftigkeit – die vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung, was in der Regel durch die Einstufung in einen Pflegegrad gegeben ist).

 

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

Alltagsheroes nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (z. B. Kontaktdaten, Gesundheitsinformationen der betreuten Person, Einsatzdokumentation, Vertragsdaten) ausschließlich zweckgebunden zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG). Eine ausführliche Erläuterung der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website abrufbar ist (bzw. Ihnen auf Wunsch in Papierform überlassen wird). Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB, wird aber als zusätzliche Information bereitgestellt.

Wir geben keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter, außer dies ist zur Vertragsdurchführung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich oder Sie haben hierin ausdrücklich eingewilligt. Beispielsweise kann es zur Abrechnung mit der Pflegekasse nötig sein, bestimmte Leistungsnachweise oder personenbezogene Angaben an die Kasse zu übermitteln – dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Ihres mit der Kasse bestehenden Versicherungsverhältnisses. Alltagsheroes und alle Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit über sämtliche privaten und geschäftlichen Informationen verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden. Diese Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

Für weitere Details zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten als Betroffene*r (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.), verweisen wir auf die genannte Datenschutzerklärung. Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden (Kontaktdaten siehe Impressum/Vertrag).

 

10. Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatzverträge)

10.1. Widerrufsbelehrung: Wenn Sie als Verbraucher*in im Sinne des § 13 BGB mit Alltagsheroes einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. telefonisch, per E-Mail, online über unsere Website) oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen, steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Das bedeutet: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt:

  • bei Dienstleistungsverträgen (Alltagshilfe oder Kursbuchung) ab dem Tag des Vertragsabschlusses (d. h. der Annahme Ihres Angebots durch uns);

  • bei digitalen Inhalten (z. B. dem Bereitstellen von Online-Kursmaterial) ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Alltagsheroes UG (haftungsbeschränkt), Esborner Str. 172, 58300 Wetter (Ruhr), E-Mail: verwaltung@alltagsheroes.info) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das wir Ihnen auf unserer Webseite und in der Vertragsbestätigung zur Verfügung stellen, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

10.2. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben (inkl. Lieferkosten, falls anwendbar), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs zurückzuerstatten. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, wir vereinbaren mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes. Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass Leistungen (z. B. ein Dienstleistungseinsatz oder die Teilnahme am Kurs) bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns für bereits erbrachte Leistungen einen angemessenen Wertersatz zu leisten. Dies kann bedeuten, dass wir einen anteiligen Betrag einbehalten, der dem Anteil der bis zu Ihrem Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum vollen Leistungsumfang entspricht, oder dass wir diesen Betrag von einer Rückzahlung abziehen.

 

10.3. Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: Bei bestimmten Verträgen kann Ihr Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen:

  • (a) Dienstleistungen: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig bestätigt haben, Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts im Falle vollständiger Vertragserfüllung zu haben. Mit anderen Worten: Wenn Sie verlangen, dass wir mit der Alltagshilfe sofort beginnen und die Leistung innerhalb der 14-Tage-Frist vollständig erbracht wird, gibt es nach vollständiger Erbringung kein Widerrufsrecht mehr. Haben wir die Leistung teilweise erbracht und widerrufen Sie innerhalb der Frist, müssen Sie Wertersatz für die erbrachte Teilleistung leisten (siehe oben).

  • (b) Digitale Inhalte (Online-Kurs): Ihr Widerrufsrecht erlischt bei Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z. B. Bereitstellung von Online-Kursmaterial in einem E-Learning-Portal), wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren. Im Klartext: Wenn Sie z. B. unmittelbar nach Vertragsschluss Zugriff auf unseren Online-Kurs erhalten möchten, werden wir Sie im Bestellprozess bitten, auf das Widerrufsrecht zu verzichten; stimmen Sie dem zu und wir schalten Sie vor Ablauf von 14 Tagen frei, können Sie den Vertrag nicht mehr widerrufen, sobald die Bereitstellung begonnen hat.

Wenn das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen ist (z. B. bei kurzfristigen Freizeitleistungen mit fixem Termin, § 312g Abs. 2 BGB, was hier in der Regel nicht einschlägig ist), werden wir Sie hierüber vor Vertragsschluss informieren.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1. Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der/die Verbraucher*in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

11.2. Gerichtsstand: Sofern der/die Kundin Kaufmann/-frau im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Alltagsheroes vereinbart. Für Verbraucherinnen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, sowie für Klagen von Alltagsheroes gegen Verbraucherinnen, bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Regeln.

Im Übrigen (bei Verträgen mit Verbraucherinnen) gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Alltagsheroes wird Verbraucherinnen gegenüber keine Gerichtsstandsvereinbarung auferlegen, die diesen den Schutz zwingender verbraucherschützender Vorschriften entzieht.

 

11.3. Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden können. Verbraucher*innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

11.4. Vertragsänderungen und Schriftform: Nebenabreden zu diesem Vertrag oder zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieser Klausel selbst.

 

11.5. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die gesetzliche Regelung. Ist eine solche nicht vorhanden oder würde dies für eine der Parteien eine unzumutbare Härte darstellen, werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Stand: August 2025

Schreib Tim und Frank – keine Brieftaube nötig!

So erreicht ihr uns:

Email: Verwaltung@Alltagsheroes.info

Telefon: 02335-1702270

Alltagsheroes UG

Anschrift:
Esborner Straße 172
58300 Wetter (Ruhr)

Partner:

BHDU

© 2025 Alltagsheroes UG. Alle Rechte vorbehalten.

bottom of page